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Reparaturbedingungen

In Ergänzung der „Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zah-lungsbedingungen“ der MacroSystem Digital Video AG (im folgenden MS) gelten für Reparaturen und Serviceleistungen die nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen, die im Zweifel den „Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen“ vorgehen.

I. Auftragserteilung und Leistungsumfang
1.Alle Aufträge bedürfen der Schriftform und sind vor der Einsen-dung der beanstandeten Ware durch Anforderung einer RMA-Nummer zu melden. MS behält sich vor, die Annahme unaufgefordert eingesandter Ware zu verweigern.
2.MS erbringt Serviceleistungen nach Maßgabe und in dem Um-fang, wie vom Kunden im Auftrag beschrieben und von MS bestätigt. MS behält sich vor, im Einzelfall Geräte  oder Geräteteile gegen ein gleichwertiges und funktionierendes Produkt auszutauschen.
3.Hat der Kunde bei Auftragserteilung den Serviceauftrag nicht ausdrücklich auf bestimmte Teile und/oder die Behebung bestimmter Mängel begrenzt, setzt MS das Gerät so instand, dass die volle Funktionsfähigkeit im Sinne der technischen (Geräte-) Beschreibung hergestellt wird.
4.Hat der Kunde den Auftrag im vorbeschriebenen Sinne beschränkt, wird MS nur die in Auftrag gegebenen, konkreten Leistungen ausführen, nicht aber die Funktionsfähigkeit des Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung herstellen. In solchen Fällen kann das Gerät trotz der auftragsgemäß durchgeführten Reparatur unter Umständen noch schwerwiegende Störungen aufweisen, worüber MS den Kunden informieren wird.
5.Setzt der Kunde eine Reparaturkostengrenze und kann die Reparatur zu den vorgegebenen Kosten nicht durchgeführt werden, wird die Reparaturmaßnahme erst weitergeführt, wenn das schriftliche Einverständnis des Kunden für die Durchführung zu den erforderlichen, höheren Kosten eingeholt worden ist. Verweigert der Kunde sein Einverständnis mit der vollständigen Reparatur zu höheren Kosten, erhält er das Gerät in dem Zustand zurück, in dem es sich zum Zeitpunkt der Benachrichtigung befand. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten hat der Kunde zu erstatten.

II. Kostenvoranschläge
1.MS erstellt Kostenvoranschläge nur auf besonderen Auftrag zu diesen Bedingungen und immer dann, wenn eine vom Kunden gesetzte Reparaturkostengrenze nicht eingehalten werden kann.
2.Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden nach den aktuellen Servicepreisen in schriftlicher Form erstellt. Sie sind verbindlich innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens für Überschreitungen, wenn der Reparaturauftrag binnen 30 Tagen schriftlich erteilt und bestätigt worden ist.
3.Im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlages sind bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich, welche sich häufig auch dann nicht rückgängig machen lassen lassen, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme vom Kostenvoranschlag den Reparaturauftrag nicht erteilt.

III. Gewährleistungsreparaturen
1.Anspruch auf Gewährleistung hat grundsätzlich nur der Casablanca-Vertragshändler gegenüber MS. Deshalb können Aufträge für Gewährleistungsreparaturen nur vom autorisierten Casablanca-Fachhändler entgegengenommen werden. Ist die Gewährleistungs-forderung unberechtigt, wird der Kunde vor der Ausführung kostenpflichtiger Leistungen schriftlich benachrichtigt.
2.Als Gewährleistungszeit gilt die gesetzliche Frist, welche mit dem MS-Rechnungsdatum beginnt. Jedem Auftrag für Gewährleistungsreparaturen ist eine Kopie der Bezugsrechnung von MS beizulegen.
3. Jeder unsachgemäße Fremdeingriff führt in jedem Fall zum Gewährleistungsverlust.

IV. Auftragsabwicklung, wenn kein Fehler festgestellt werden kann
1.Der Kunde ist nach besten Kräften verpflichtet, durch geeignete Vorprüfung auszuschließen, dass das Gerät fehlerfrei ist.
2.Fehlerfrei ist ein Gerät dann, wenn es unter bestimmungsgemäs-sen Betriebsbedingungen einwandfrei arbeitet. Alle Fehler, die durch oder nur bei Verwendung des Gerätes mit anderen Geräten Auftreten und nur dann reproduzierbar sind, sind nur dann im Rahmen des Auftrages von MS zu beheben, wenn auch die anderen Geräte und alle beim Endverbraucher dafür verwendeten Verbindungsteile ebenfalls Gegenstand des Auftrages sind.
3. Stellt sich heraus, dass das Gerät einwandfrei ist und/oder Fehler nicht reproduzierbar sind, hat MS den Auftrag ausgeführt, wenn und sobald diese Feststellung erfolgt ist.
Auch in solchen Fällen schuldet der Kunde die Bezahlung der nach der Servicepreisliste ermittelten Kosten.

V. Preisstellung und Zahlung
1.Für die Berechnung der Reparatur werden der erforderliche Zeitaufwand und die zur Serviceleistung benötigten Ersatzteile zugrunde gelegt. Maßgeblich für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise laut Service- und Ersatzteilpreisliste. Ist die Abholung des Gerätes durch den Kunden vereinbart, wird das Gerät nur gegen Barzahlung oder Bezahlung mit Kreditkarte (EUROCARD oder VISA) ausgehändigt. Die Fertigstellung des Gerätes wird bei vereinbarter Abholung dem Kunden unter Mitteilung des Rechnungsbetrages schriftlich angezeigt.
2.Ist schriftlich Auslieferung gegen Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag mit dem Tage der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. In allen anderen Fällen versendet MS die Reparaturgeräte per Nachnahme an den Kunden.

VI. Versand und Kosten des Versandes
1. Alle Fracht-, Frachtneben- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, soweit Garantieleistungen erbracht werden und die Garantieerklärung den Kunden von diesen Lasten freistellt.
2.Für eingesandte/überbrachte Geräte geht die Gefahr auf MS über, sobald diese Geräte in der MS-Reparaturannahme eingehen.
3.Bei Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden an der Reparaturannahme auf diesen über. Bei Ver-sand oder Fracht geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn und sobald das Gerät entweder einem Spediteur/Frachtführer beziehungsweise der „Deutsche Post AG“ übergeben worden ist oder das Betriebsgelände von MS anderweitig verlassen hat. Alle unsere Sendungen sind bis zum Empfänger gegen die üblichen Risiken versichert.

VII. Pfandrecht und unterlassene Abholung
1.MS steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftra-ges in den Besitz von MS gelangt sind.
2.Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nach Durchführung des Auftrages nicht ein oder holt das Gerät nach durchgeführtem Auftrag nicht binnen eines Monats nach der zweiten Aufforderung zur Abholung ab oder bittet der Kunde nicht um erneute Zustellung per Nachnahme, ist MS berechtigt, das Gerät zu verkaufen oder das Gerät einer sozialen Einrichtung nach Wahl von MS zur Verfügung zu stellen; eine Haftung, egal aus welchem Rechtsgrund, seitens MS ist ausgeschlossen.
VIII. Gewährleistung für Reparatur und Haftung
1.MS gewährleistet die einwandfreie Durchführung gemäß der gesetzlichen Fristen. Mängel werden unentgeltlich am betroffenen Gerät nachgebessert, wenn und soweit sie von MS zu vertreten sind. Ausgenommen von dieser Gewährleistung sind Reparaturen, die durch unsachgemäße Bedienung oder normalen Verschleiß erforderlich werden.
2.Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde MS Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Prüfung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen MS zur Verfügung steht.
3.MS haftet für typische, vorhersehbare Schäden und Verluste am Auftragsgegenstand nur insoweit, als MS oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Falle der Beschädigung ist MS zur für den Kunden kostenlosen Instandsetzung verpflichtet, aber auch alleine berechtigt. Ist die Instandsetzung unmöglich oder übersteigt der Aufwand den Zeitwert, kann MS stattdessen die Ansprüche durch Lieferung eines vergleichbaren Ersatzgerätes erfüllen. Gleiches gilt bei Verlust. MS haftet in keinem Fall für Liebhaberwerte oder Vergleichbares.
4.Für Schäden anderer Art, sei es am Gerät oder auch anderweitig, gleich aus welchem Rechtsgrund, so unter anderem auch in Folge der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen oder aufgrund unerlaubter Handlungen, haftet MS nur, wenn und insoweit solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MS oder deren Erfüllungsgehilfen bei der Ausübung der ihnen zugewiesenen Aufgaben nach diesem Reparaturauftrag verursacht worden sind. MS ist nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmun-gen nur dann zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden bzw. zum Schadenersatz verpflichtet, wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt worden sind. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
5.Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von MS oder ohne objektiven, wichtigen Grund Mängel- bzw. Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.


Letztes Update:
Freitag, 19. Dezember 2003
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