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Nutzungsbedingungen für den Casablanca Pro Club

Nutzungsbedingungen für den Casablanca Pro Club
(für Anwender aus Deutschland und Österreich)

Geltungsbereich

1.) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Mitgliedschaft und Nutzung des Casablanca Pro Clubs der MacroSystem Digital Video AG, Schöllinger Feld 28, 58300 Wetter.
2.) Die Mitgliedschaft und die Nutzung der Leistungen erfolgt unter der Bedingung, dass Sie die nachfolgenden Bestimmungen akzeptieren. Dies bestätigen Sie durch die Anmeldung.

Mitgliedschaft

1.) Die Mitgliedschaft ist personenbezogen, demgemäß nicht übertragbar, und beginnt mit der Annahme des Club-Aufnahmeantrages. Die Annahme erfolgt durch die Zusendung einer Rechnung mit der Bestätigung der Clubmitgliedschaft.
2.) Zur Mitgliedschaft sind nur Personen zugelassen, die ihren Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben und weder Mitarbeiter noch Vertragspartner der MacroSystem Digital Video AG sind.

Mitgliedschaftsbeitrag und Laufzeit der Mitgliedschaft

1.) Der Club erhebt für seine Leistungen einen jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag. Der Jahresbeitrag beträgt 79,00 € (Stand 10/03). Der Mitgliedsbeitrag wird im Januar jedes Clubjahres, das dem Kalenderjahr gleicht, erhoben. Beim Eintritt während eines laufenden Clubjahres wird ein voller Beitrag erhoben. Das Clubmitglied erhält in dem Fall die Clubleistungen nachträglich. Der Clubbeitrag wird durch das Lastschriftverfahren eingezogen. Die entsprechende Einverständniserklärung liegt den Anmeldeunterlagen bei.
2.) Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Unbenommen hiervon bleibt die außerordentliche Kündigung: insbesonderebei Missbrauch der Clubkarte sowie wesentlichen Vertragsverletzungen.

Mitgliederdaten

Alle persönlichen Angaben eines Mitglieds werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§33 Bundesdatenschutzgesetz) in die Mitgliederdatei aufgenommen und verarbeitet. Im Rahmen der Bestell- und Kommunikationsabwicklung können die Mitgliederdaten an verbundene Unternehmen (Fachhandelspartner) weitergegeben werden. Die Mitgliederdaten dienen u.a. als Basis zur Formulierung von mitgliederspezifischen Clubangeboten und Informationen, welche in schriftlicher und fernmündlicher Form unterbreitet werden.

Leistungsumfang

Der Casablanca Pro Club bietet den Clubmitgliedern Dienstleistungen, Einkaufsmöglichkeiten und Aktionen an, die vom Casablanca Pro Club im einzelnen festgelegt werden und bei dem Club jeweils erfragt werden können. Die derzeitigen Leistungen sind:
1.) Jedes Clubmitglied erhält bei der Anmeldung eine Clubkarte. Diese ist genau ein Clubjahr (01. Januar bis 31. Dezember eines Kalenderjahres) gültig und verliert spätestens zum 15. Januar des darauffolgenden Jahres ihre Gültigkeit. Sie dient zur Identifikation des Clubmitglieds. Für die Bearbeitung des Verlustes und die Neuerstellung einer Clubkarte wird ein Beitrag von 10,00 € erhoben. Der Verlust ist dem Casablanca Pro Club unverzüglich anzuzeigen.
2.) Zur Begrüßung erhält jedes Clubmitglied einmalig ein Willkommensgeschenk. Hierbei kann das Mitglied zwischen zwei verschiedenen Möglichkeiten wählen: entweder ein Poloshirt mit Clublogo oder das kleine Handbuch für Videofilmer (2. überarbeitete Auflage).
3.) Jedes Clubmitglied erhält pro Clubjahr einen Warengutschein im Wert von 25,00 €. Der Gutschein kann nur während des laufenden Clubjahres gegen eine Softwareerweiterung über den Fachhandel eingelöst werden.
4.) Eine Zusatzsoftware, bestehend aus Masken, Hintergrundbildern oder kleinen Hilfsprogrammen, wird exklusiv einmal im Clubjahr für die Mitglieder des Casablanca Pro Clubs entwickelt und verfügbar gemacht.
5.) Jedes Clubmitglied erhält dreimal jährlich ein Club-Magazin mit aktuellen Tipps und Informationen zum Thema Casablanca, Videofilmen und Videoschnitt.
6.) Bei Vorlage einer gültigen Mitgliedskarte erhält das Clubmitglied Preisnachlässe bei autorisierten Vorteilspartnern. Die Liste der aktuellen Kooperationspartner mit den jeweiligen Leistungen wird im Clubmagazin veröffentlicht und kann beim Casablanca Pro Club erfragt werden.
7.) Jedes Mitglied erhält automatisch die Möglichkeit, an einem Videowettbewerb teilzunehmen. Der Zeitpunkt, der Ort, die Preise, die Themen für die Videos und die Jury werden für jedes Clubjahr neu festgelegt und rechtzeitig im Clubmagazin veröffentlicht.
8.) Jedes Clubmitglied erhält beim Kauf von Casablanca Software- und folgenden Hardwareerweiterungen: Twister, Power Key, Breakout-Box, Casablanca Transporttasche, Casablanca Kabelset Pro, 6 in 1, Bonuspunkte.

Das personenspezifische Punkteheft, das jedes Clubmitglied erhält, kann für ein oder mehrere Geräte gelten und dient zum Sammeln und Umwandeln der Punkte in Softwareerweiterungen. Die Abwicklung geschieht in Kooperation mit dem Fachhandel. Das Sammeln der Punkte wird im Punkteheft durch den Fachhandel durch Abstempeln mit einem Firmenstempel bestätigt. Zur Ablösung der Prämie wird das Punkteheft mit der Angabe der Wunschprämie zu MacroSystem eingeschickt. Das Punktesystem ergibt sich wie folgt:

Für 10 bezahlte Euro erhält das Clubmitglied einen Punkt. Ab 50 Punkten kann das Mitglied eine kostenlose Softwareprämie im Wert von 39,00 bis 59,00 € erhalten. Die nachfolgende Übersicht stellt die weitere Umwandlung der Punkte in Softwareprämien dar:

 Gesammelte Punkte  Wert der kostenlosen Softwareprämien
 50  39,00 - 59,00 €
 80  60,00 - 99,00 €
 120  100,00 - 129,00 €
 150  130,00 - 159,00 €
 180  160,00 - 189,00 €
 210  190,00 - 219,00 €

Spezial- und Sonderangebote sind von dem Punktesystem ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Wetter (Clubsitz).

Haftung

MacroSystem Digital Video AG übernimmt keine Haftung für das Ausbleiben oder die Veränderung einzelner Clubleistungen. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

Änderungen und Ergänzungen

Der Casablanca Pro Club ist berechtigt, in angemessenem Rahmen diese Nutzungsbedingungen zu ändern und zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen werden durch schriftliche Mitteilung den Mitgliedern rechtzeitig vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Diese gelten nach Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen.

MacroSystem Digital Video AG

Stand: 01.10.2003


Nutzungsbedingungen für Anwender in Deutschland und Österreich Dateigrösse: 21 KB
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Nutzungsbedingungen für Anwender in der Schweiz Dateigrösse: 207 KB
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Letzte Aktualisierung:
Dienstag, 15. Februar 2005
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